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WhatsApp Business in der Arztpraxis – erlaubt oder verboten?

Dürfen Ärztinnen und Ärzte WhatsApp Business zur Patientenkommunikation nutzen? Erfahre, warum der Messenger nicht DSGVO-konform ist und welche sicheren Alternativen es für Arztpraxen gibt.

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WhatsApp Business in der Arztpraxis – erlaubt oder verboten?

Immer mehr Patientinnen und Patienten wünschen sich eine schnelle Kommunikation mit ihrer Arztpraxis – am liebsten per WhatsApp.
Doch ist das rechtlich erlaubt? Wir erklären, warum WhatsApp Business in Arztpraxen nicht DSGVO-konform ist, welche Risiken bestehen und welche sicheren Alternativen es gibt.

Warum Datenschutz und Schweigepflicht Vorrang haben

Für Ärztinnen und Ärzte gelten besonders hohe Anforderungen an Datenschutz und Vertraulichkeit.
Nach § 203 StGB dürfen Gesundheitsdaten nur über sichere Kommunikationswege verarbeitet werden.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt zudem vor, dass sensible Patientendaten nur dann digital verarbeitet werden dürfen, wenn die Systeme den europäischen Datenschutzstandards entsprechen.

Bei WhatsApp ist das nicht der Fall – auch nicht bei der Business-Version.

Warum WhatsApp Business nicht DSGVO-konform ist

Viele glauben, dass die Business-Version von WhatsApp sicherer sei.
Tatsächlich bleibt sie datenschutzrechtlich problematisch:

Um sicherzustellen, dass dein Cookie-Banner DSGVO- und BGH-konform ist, solltest du:

Fazit: WhatsApp Business darf in Arztpraxen nicht für den Austausch mit Patient:innen genutzt werden.
Schon ein einfacher Terminwunsch mit Namen gilt als personenbezogen und fällt unter den Datenschutz.

❌ Diese WhatsApp-Nutzungen sind verboten

Die folgenden Anwendungen verstoßen gegen DSGVO und ärztliche Schweigepflicht:

⚠️ Erlaubt: WhatsApp für allgemeine Praxisinformationen

Unter engen Bedingungen können Praxen WhatsApp rein informativ nutzen, z. B. für:

Wichtig:
Es darf kein persönlicher Rückkanal bestehen.
Patientendaten dürfen nicht verarbeitet oder gespeichert werden.
Ein WhatsApp-Kanal mit allgemeinen News ist möglich, wenn ein klarer Datenschutzhinweis erfolgt.

Fazit: WhatsApp gehört nicht in die Arztpraxis

Auch wenn viele Patientinnen und Patienten den schnellen Kontakt über WhatsApp wünschen –
für Ärztinnen und Ärzte ist der Messenger nicht erlaubt, sobald personenbezogene Daten ins Spiel kommen.

Für Ärztinnen und Ärzte, die datenschutzkonform mit Patientinnen und Patienten kommunizieren möchten, sind Alternativen zu WhatsApp Business besonders wichtig. Lösungen wie Siilo, arzt-direkt, Threema Work oder Medflex bieten sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und erfüllen die Anforderungen der DSGVO sowie häufig auch der ärztlichen Schweigepflicht. Diese spezialisierten Messenger-Dienste ermöglichen den Austausch von Befunden, Bildern und Nachrichten innerhalb geschützter Umgebungen und sind damit ideal für den Einsatz in Praxen oder Kliniken geeignet.

Bei weiteren Fragen zu sicheren und datenschutzkonformen WhatsApp-Alternativen beraten wir euch gerne persönlich.

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